Durch: Genossenschaftsanteile, Mitgliederdarlehen, Bankkredite, Fördergelder, Mieteinnahmen (z.B. der Gemeinschaftsräume)
Aus den von den Mitgliedern eingezahlten Genossenschaftsanteilen
Geschäftsanteile, mit denen ein Mitglied an der Genossenschaft beteiligt ist.
Geschäftsanteile, die lt. Satzung für die Nutzung einer Wohnung zu übernehmen sind.
Mitglieder haften in Höhe ihrer eingezahlten Geschäftsanteile.
Nein, da es in unserer Satzung so geregelt ist.
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